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Hannover – Flugpassagiere müssen es nicht hinnehmen, wenn es aufgrund von Engpässen bei der Crew zu Annullierungen und starken Verspätungen kommt. In solchen Fällen steht ihnen nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung zu.

«Interne Probleme wie bei Tuifly und Air Berlin sind keine außergewöhnlichen Umstände oder höhere Gewalt», erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Nur in solchen Fällen wäre eine Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. Eine Ausnahme ist ein Streik – dieser zählt als außergewöhnlicher Umstand, eine Entschädigung wird in diesem Fall nicht fällig.

In den vergangenen Tagen kam es bei Tuifly und Air Berlin zu Ausfällen und Verspätungen. Allein am Donnerstag musste bei Tuifly fast die Hälfte aller Flüge gestrichen werden. Als Grund wurden Engpässe bei der Crew durch kurzfristige Krankmeldungen genannt. Bei Annullierungen und Verzögerungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Ihre Höhe liegt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.

Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)

(dpa)