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Düsseldorf (dpa/tmn) – Bei der frühzeitigen Stornierung eines Fluges können Reisende darauf hoffen, einen großen Teil des Ticketpreises zurückzubekommen. Bis zu 95 Prozent sind angemessen, sofern die Fluggesellschaft nicht schlüssig darlegen kann, welche Kosten sie durch die Stornierung einsparen konnte.

In dem verhandelten Fall am Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 307/16), von dem die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet, ging es um Flüge von Düsseldorf nach Dubai und zurück für insgesamt 1109,24 Euro. Die Klägerin stornierte die Reise ein halbes Jahr vor Reisebeginn, weil das Kreuzfahrtschiff, mit dem sie von Dubai aus fahren wollte, noch nicht fertig war. Sie bekam von der Airline kleinere Teilsummen erstattet, verlangte vor Gericht aber weitere 968,92 Euro – und bekam Recht.

Die Fluggesellschaft müsse genau vortragen, was sie bei einer Stornierung an Steuern, Gebühren, Verpflegung und weiteren Kosten spare, so das Gericht. In diesem Fall konnte sie das nicht. Zum einen hätte die Airline durch Buchungslisten belegen müssen, welche Auslastung des Fluges zum Zeitpunkt der Stornierung bestand und was unternommen wurde, um das Ticket weiterzuverkaufen. Zum anderen hatte sie den Posten «Tax» (Steuer) nur zum Teil erstattet, weil darunter angeblich auch der Kerosinzuschlag falle. Diese Zuordnung war laut Gericht nicht erlaubt. Steuern seien stets zu erstatten.

Fotocredits: Frank Rumpenhorst

(dpa)