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Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Schmuck sollte auf Reisen am besten im Handgepäck verstaut sein, um ihn vor Dieben zu schützen. Wer Schmuck hingegen einfach in einen Koffer ohne Schloss packt, geht bei Verlust leer aus – die Versicherung muss nicht zahlen.

Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor (Az.: 32 C 2211/14 (90)). Reisende müssen bei dem heutigen Massenverkehr stets mit der Möglichkeit des Verlustes von aufgegebenem Gepäck rechnen. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem verhandelten Fall hatte eine Reisende nach ihrer Rückkehr festgestellt, dass eine wertvolle Perlenkette nicht mehr in ihrem Koffer war. Die Frau meldete sich einen Tag nach ihrer Rückkehr bei ihrem Reisebüro, das über die Homepage der Versicherung sofort eine Verlustanzeige aufgab. Die Versicherung allerdings wollte für den Schaden nicht aufkommen. Zum einen, weil die Schadensmeldung nicht fristgemäß erfolgt sei, und zum anderen treffe die Reisende eine Mitschuld.

Vor Gericht konnte sich die Frau nicht durchsetzen. Hier fehlte es an einer form- und fristgerechten Schadensanzeige, befanden die Richter. Zwar habe sich das Reisebüro über die Homepage an das Unternehmen gewandt. Aber die Frau habe sich zum einen nicht – wie eigentlich nötig – eigenhändig bei der Versicherung gemeldet. Zum anderen ersetze eine Schadensanzeige über die Homepage nicht die Schriftform.

Schwerer wog aus Sicht des Gerichts noch das Mitverschulden der Frau. Ihr Verhalten sei ein grober Verstoß gegen die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, so die Richter. Wertvoller Schmuck sei hier überhaupt nur versichert, wenn der Koffer mittels eines Schlosses gesichert war. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Fotocredits: Jens Büttner

(dpa)