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Hannover (dpa/tmn) – Ein Urlauber kann nicht wegen eines staatlichen Rauchverbots am Strand den Reisepreis mindern. Es handelt sich nicht um einen Reisemangel, entschied das Amtsgericht Hannover. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem verhandelten Fall (Az.: 567 C 9814/15) ging es um einen Jamaika-Urlaub. Als der Kläger seinen Urlaub buchte, gab es an den Stränden dort noch kein Rauchverbot – bei Reisebeginn schon. Doch das gesetzliche Verbot zähle zum allgemeinen Lebensrisiko, so das Gericht.

Auch das Rauchverbot auf dem Gelände des Hotels stellte keinen Reisemangel dar. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn das Rauchen auf dem gesamten Hotelgelände verboten wäre. Doch es gab ausgewiesene Raucherbereiche. Außerdem wurde dem Kläger der Umzug in ein Zimmer mit Raucherbalkon angeboten.

Fotocredits: epa efe Robin Townsend

(dpa)