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Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten einer etwaigen Stornierung der Reise, wenn diese wegen eines versicherten Grundes nicht angetreten werden kann. Wird der Versicherungsnehmer schwanger, tritt ein Verlust des Arbeitsplatzes ein oder besteht eine Impfunverträglichkeit für eine für das Reiseland vorgesehene Impfung, tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft.

Ebenso ausschlagende Gründe für den Versicherungsanspruch bestehen im Regelfall bei einer neuen Arbeitsaufnahme (hier gelten besondere Bedingungen), einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder einem Trauerfall. Die jeweiligen Summen ergeben sich aus den Kosten der Reisestornierung, die bis zu 70 Prozent des Reisepreises betragen können.

Empfohlen wird euch die Reiserücktrittsversicherung in den Fällen, in denen ihr die Reise lange im Voraus gebucht habt. Erfolgt der Reiseantritt hingegen kurze Zeit nach der Buchung, solltet ihr für euch selbst entscheiden, inwieweit ihr das Risiko der Kostenübernahme eingehen möchtet. Zusätzlich entscheidet der Preis für die Reise über die Notwendigkeit des Abschlusses dieser Police. Ist das finanzielle Risiko aufgrund des überschaubaren Preises für die geplante Auszeit gering, erscheint auch eine Reiserücktrittsversicherung als wenig sinnvoll. Ist jedoch eine verhältnismäßig teure Reise (ab eintausend Euro oder sogar für mehrere tausend Euro) geplant worden, solltet ihr ernsthaft über den Abschluss einer solchen Police nachdenken. Für eine geplante Reise von beispielsweise 7.000 Euro würden bei einem Anteil der Stornokosten von 70 Prozent allein 4.900 Euro anfallen. Da dieses finanzielle Risiko eindeutig zu hoch ist, wäre eine Reiserücktrittsversicherung dringend empfehlenswert.

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