Wird ein Flug in die Nacht vorverlegt, ist die Nachtruhe der Reisenden erheblich beeinträchtigt. Pauschalurlauber haben daher das Recht, den Vertrag zu kündigen. Foto: Daniel Reinhardt
Daniel Reinhardt
(dpa)© Copyright 2021. All rights reserved. Impressum|Datenschutz|