Einige Reiseveranstalter bieten ihren Kunden einen Zug-zum-Flug-Service an. Damit machen sie sich haftbar, wenn wegen einer Bahn-Verspätung der Flug verpasst wird. Foto: Arne Dedert/dpa
Arne Dedert
(dpa)Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
© Copyright 2021. All rights reserved. Impressum|Datenschutz|