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Frankfurt/Main – Auf vielen Flugportalen werden dem Nutzer bei der Buchung kostenpflichtige Reiseversicherungen angeboten. Der Buchungsvorgang darf allerdings nicht so gestaltet sein, dass dem Kunden die Entscheidung gegen die Versicherung erschwert wird.

Das gilt etwa, wenn die Option «Nicht versichern» in einem Untermenü versteckt ist, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 148/13). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem verhandelten Fall ließ sich die Buchung nicht fortsetzen, ohne sich für oder gegen eine Versicherung zu entscheiden – was laut Gericht erlaubt ist. Nicht rechtmäßig war dagegen, die Auswahl «Nicht versichern» in einem Menü unterzubringen, wo der Nutzer ansonsten sein Wohnsitzland auswählen musste. Diese Struktur sei darauf angelegt gewesen, dem Kunden die Fortsetzung der Buchung ohne Abschluss einer Versicherung zu erschweren.

Fotocredits: Sebastian Gollnow
(dpa/tmn)

(dpa)