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Die Deutschen haben Geschmack an E-Bikes gefunden. Die praktischen Zweiräder machen aus so mancher Tour eine entspannte Ausfahrt. Da bietet es sich doch an, das Lieblingsgefährt mit in den Urlaub zu nehmen. Aber wer nicht gerade mit dem Auto unterwegs ist, muss sich über die jeweiligen Bestimmungen informieren.

Wer per Fernbus an sein Ziel reist, kann meist zusätzliches Gepäck aufgeben. Aber bei Fahrrädern und E-Bikes gelten oft gesonderte Bestimmungen. Beim Anbieter Flixbus zum Beispiel ist die Mitnahme eine E-Bikes nicht gestattet. Gerade noch akzeptiert werden elektrische Falträder, informiert der Zweirad-Industrie-Verband e.V.

Bei der Deutschen Bahn wird derzeit noch keine Unterscheidung zwischen konventionellen Fahrrädern und E-Bikes getroffen. Die Preise für die Beförderung sind also die gleichen; es gelten die Tarife der Verkehrsverbünde.

Beim Fernverkehr ist die Fahrradmitnahme in IC- und EC-Zügen mit Fahrrad-Platzreservierung gestattet. Ein Service, der zu einem späteren Zeitpunkt auch in den neuesten ICE-Modellen ermöglicht werden soll. Wer in Züge unterschiedlicher Anbieter umsteigt, sollte sich nochmals vorher nach den Bestimmungen erkundigen.

Am Umständlichsten ist laut Verband die Reise mit dem Flugzeug. Denn die Akkus werden bei Flugreisen als Gefahrgut eingestuft. Deswegen ist der Transport von E-Bikes in Passagier-Flugzeugen grundsätzlich verboten. Da es aber Gesellschafts-abhängige Ausnahmen gibt, können sich E-Radfahrer vor der Buchung dennoch nach den Bedingungen erkundigen. Frei nach dem Motto: Fragen kostet nichts.

Und: Wer auf gar keinen Fall am Urlaubsort auf ein E-Bike verzichten möchte, kann sich vor Ort nach einem Verleih umschauen.

Fotocredits: Riese& Müller

(dpa)