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Berlin – Wenn ein Passagier wegen eines Flugausfalls erst nach Mitternacht sein Ziel erreicht, muss die Fluggesellschaft seine Taxifahrt nach Hause zahlen. Dies gilt dann, wenn die Weiterfahrt zum Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zeitnah möglich ist.

In dem vor dem Amtsgericht Wedding in Berlin verhandelten Fall (Az.: 14 C 514/16) ging es um eine Flugreise von Ibiza über Stuttgart nach Berlin. Die beklagte Fluggesellschaft führte beide Flüge durch, der Anschluss in Stuttgart wurde jedoch gestrichen. Die Passagiere wurden daher mit Bussen nach Berlin gefahren. Die Klägerin erreichte den dortigen Flughafen erst nach Mitternacht.

Die Taxikosten von 44,80 Euro für die Heimfahrt muss laut Urteil die Airline zahlen. Die Klägerin bekam zudem eine Entschädigung nach EU-Recht zugesprochen. Die Fluggesellschaft hatte zunächst nur 250 Euro gezahlt und die Teilstrecke Stuttgart-Berlin zugrunde gelegt. Das Gericht sprach der Frau jedoch 400 Euro zu. Zu berücksichtigen sei die längere Gesamtstrecke – damit gab es mehr Geld.

Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Fotocredits: Bernd Settnik
(dpa/tmn)

(dpa)