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Landshut – Wird ein Flug gestrichen, bucht sich mancher Pauschalurlauber kurzerhand einen zeitnahen Ersatz. Er verlangt die Kosten dann später vom Reiseveranstalter zurück.

Er kann jedoch nicht auf die Erstattung hoffen, wenn er nicht in der Economy, sondern in der Business Class nach Hause fliegt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Landshut (Az.: 14 S 3021/17).

In dem verhandelten Fall wurde der Flug des Klägers von Mallorca nach München gestrichen. Die Airline organisierte einen Ersatzflug, der Nürnberg am Folgetag erreichen sollte. Von dort sollte es mit Bussen nach München gehen.

Dem Urlauber dauerte das zu lange. Er buchte bei einer anderen Airline eine frühere Verbindung – allerdings waren nur noch Plätze in der Business Class frei. Die Kosten: 781 Euro pro Person. Der ursprüngliche Flug hatte 84 Euro gekostet. Das Geld wollte der Kläger von der beklagten Airline zurück.

Ohne Erfolg. Flüge in der Economy und Business Class seien nicht miteinander vergleichbar, so das Gericht. Das vom Kläger gebuchte, deutlich teurere Ticket sei nicht erstattungsfähig. Der Ersatzflug nach Nürnberg plus Bustransfer sei zumutbar gewesen.

Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Fotocredits: Klaus-Dietmar Gabbert
(dpa/tmn)

(dpa)