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Dresden – Ein Online-Flugvermittler muss die Extrakosten für Aufgabegepäck vor der Buchung anzeigen – auch wenn der Nutzer die Gepäckaufgabe nicht auf dem Portal, sondern nur bei der Airline hinzubuchen kann. Das entschied das
Oberlandesgericht Dresden (Az.: 14 U 751/18).

Der Verbraucher müsse in der Lage sein, die Preise für Flugtickets effektiv zu vergleichen. Die Mitnahme auch von größeren Gepäckstücken und nicht nur von Handgepäck sei für viele Fluggäste von wesentlicher Bedeutung – auch wenn sich Kunden zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht dafür entschieden hätten.

Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war Kläger in dem Fall und verweist ebenfalls auf die hohen Gepäckgebühren von Billigfluglinien. Das Hinzubuchen von Gepäck koste teils genauso viel wie der Flug selbst.

Fotocredits: Roland Weihrauch
(dpa/tmn)

(dpa)