By

Billigflieger müssen jetzt den Endpreis nennen und dürfen nicht mehr mit dem günstigeren Flugpreis werben. Das will jetzt die EU durchsetzen.

Das EU-Parlament hat jetzt eine neue Verordnung verabschiedet, die Schluß mit den Lockvogelangeboten der Billigflieger machen soll. Denn Angebote ab 1 Euro verschweigen, dass die Flugpreise mit Steuern, Gebühren und auch noch einen Mehrpreis bei Abbuchung von der Kreditkarte ein Flugticket oft genauso viel kostet wie bei einer normalen Airline. Den Anbietern soll auch verboten werden, von vornherein im Internet die Gebühren für Versicherungen oder Platzreservierungen zu berechnen, die man als Kunde nur mit mühsamen Mausklicks wegbekommt.

Damit soll ein bessere Preisvergleich ermöglicht werden. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt steht. Das könnte noch im August 2008 sein.

Die Europäische Union will mit diesen ersten Maßnahmen erreichen, dass Verbraucher nicht mehr in die Irre geführt werden. Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva hatte kritisiert, dass immer noch jede zweite Internet-Seite von Billigfliegern Informationen enthält, die den Verbraucher täuschen solle. So wird häufig mit Billigst-Flügen geworben, die es gar nicht gibt. Dieser beworbene Preis hat meist mit der Wirklichkeit nicht zu tun.

Billigflieger berechnen Fantasie-Steuern

Gut: Laut EU-Beschluss sollen Zusatzkosten wie Koffergebühren oder Reiseversicherungen oder Eincheck-Kosten schon beim Beginn der Buchung im Internet stehen. Auch schon angeklickte Kästchen sind verboten. Der Billigflieger-Kunde muss Zusatzleistungen in Zukunft selbst bestellen, anstatt sie abwählen zu müssen. Manche Fluggesellschaften berechnen auch Fantasiesteuern wie eine Rollstuhl-Steuer. Auch das wird in Zukunft von der EU verboten. Denn: Durch die Tricks der Billigflieger kann der Ticketpreis locker um 25 Euro oder mehr pro Strecke steigen. Gut, wenn die EU jetzt für mehr Kundenfreundlichkeit und klare Preise bei den Billigfliegern sorgt.