By

Hannover – Auf dem Weg zum Rollfeld saugt die Turbine des Flugzeugs eine Plastikflasche an, der Flug verspätet sich deutlich: In diesem Fall steht den Passagieren eine Entschädigung nach EU-Recht zu.

Müll auf dem Rollfeld sei kein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von der Zahlungspflicht befreien würde. Das entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 556 C 511/16).

Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Flug von Antalya nach Frankfurt mehr als drei Stunden verspätet. Schuld war eine angesaugte Plastikflasche auf dem Rollfeld. Das Freihalten der Position des Flugzeugs und der Rollwege sei eine normale Aufgabe der Airline, so das Gericht. Wie die Flasche genau dorthin kam, sei egal.

Fotocredits: Oliver Berg
(dpa/tmn)

(dpa)