Berlin – Ryanair streicht in den kommenden Wochen etliche Flüge – Betroffene können dabei eine Entschädigung einfordern.
Nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU steht Passagieren je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro zu, wenn ihr Flug kurzfristig annulliert wird oder er sich stark verspätet. Außerdem gilt die Regel, wenn ein Passagier gegen seinen Willen nicht befördert wird.
Der Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt, wenn «außergewöhnliche Umstände» zu einem Flugausfall führen, etwa ein starkes Unwetter. Bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung muss die Airline außerdem eine Ersatzbeförderung anbieten oder die Kosten für das Flugticket erstatten. Nicht zahlen muss die Airline auch, wenn sie größere Änderungen bei den Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Bei kurzfristigeren Umbuchungen dürfen sich die Flugzeiten nur noch wenig ändern.
Am Freitag (15. September) hatte Ryanair bekanntgegeben, bis Ende Oktober täglich zwischen 40 und 50 Flüge zu streichen. Insgesamt fallen damit rund 2000 Flüge aus. Betroffene Passagiere würden direkt kontaktiert, kündigte die Airline an. Sie könnten umbuchen oder erhielten den Ticketpreis zurück.
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(dpa/tmn)