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Planst du in Gedanken schon deinen nächsten Familienurlaub unter den Palmen der Karibik oder entlang der quirligen Promenaden Mallorcas? Dann solltest du unbedingt daran denken, dass dein Nachwuchs einen eigenen Reisepass benötigt. Denn seit Juni 2012 verordnet die EU, dass Kinder nicht mehr in den Dokumenten ihrer Eltern verewigt sein dürfen.

Einen Kinderreisepass beantragen

Die Reisedokumente für die Kleinen kannst du bei der Meldebehörde oder einem Bürgerbüro in deiner Nähe beantragen. Beim Gang zur Behörde muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Nachwuchs persönlich vorstellig wird. Auf diesem Wege erhältst du einen speziellen Kinderreisepass, wenn dein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Dokument ist insgesamt sechs Jahre lang gültig und wird nach Vorlage der Geburtsurkunde sowie der Einreichung eines Fotos bewilligt.

Passverordnung für Kinder ab 12 Jahren 

Der elektronische Reisepass hingegen wird im Regelfall für Kinder ab zwölf Jahren ausgestellt und gilt bis zum 24. Lebensjahr für insgesamt sechs Jahre. Um dieses nicht verlängerbare Dokument zu beantragen, sollte ebenfalls ein Foto sowie die Geburtsurkunde vorgelegt werden. In manchen Ländern ist der Personalausweis erforderlich. Dieser wird für Kinder ab 16 Jahren ausgestellt und kann durch den gesetzlichen Vertreter oder Elternteil beantragt werden. Informier dich also im Vorfeld darüber, welche Dokumente ihr in eurem ausgewählten Reiseland benötigt.

Image: mark yuill – Fotolia